UKW-Sprechfunk für Sportschifffahrt
Fast alle Sportboote sind heute mit Funkanlagen ausgestattet. Sie schaffen Kontakt zu anderen Schiffen und zu Brücken-, Schleusen und Hafenmeistern, mit ihnen kann im Ernstfall schnell Hilfe herbeigerufen werden. Je nach Fahrgebiet – See / Binnen – sind entsprechende Funkzeugnisse für den Schiffsführer beim Vorhandensein dieser Geräte erforderlich; sie sind nicht übergreifend:
- Für die küstennahe Seeschifffahrt: Beschränkt gültiges (UKW-) Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate SRC). Englische Grundkenntnisse sind erforderlich, da die Prüfung in Deutsch und Englisch abgenommen wird.
- Für die Binnenschifffahrt: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) – Prüfung nur in Deutsch. Wer das SRC schon besitzt bzw. die SRC-Prüfung mit ablegt, hat hier nur eine vereinfachte Ergänzungsprüfung abzulegen.
Der Infoabend findet statt am Donnerstag, dem 16.01.2025 um 19 Uhr im Clubhaus, der Kurs beginnt am 23.01., ebenfalls um 19 Uhr. Weitere Informationen erteilt Gisela Hartmann, ausbildung@hiltruper-segelclub.de.